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Vorsicht bei „Einvernehmlicher Auflösung/Kündigung“

Arbeitsrechtlicher Rat des GLB Aichfeld

5. Mai 2009: In der Krise versuchen Unternehmen einvernehmliche Lösungen des Dienstverhätnisses zu erreichen. Unterschreiben Sie nichts vorschnell. Lassen Sie sich auch in diesem Betriebsrat und Arbeiterkammer beraten.
In Zeiten wie diesen wird vielen Dienstnehmern die einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses angeboten. Vor der Unterschriftsleistung sollten unbedingt die Rechtsexperten der Arbeiterkammer konsultiert werden, um zu prüfen,
ob das Angebot der Firma zumindest die Ansprüche aus einer normalen Kündigung abdeckt.

Zu bedenken ist nämlich, dass im Falle der Kündigung zumindest die folgenden Ansprüche bestehen:

•    die Einhaltung der Kündigungsfrist (je nach Dienstjahren)
•    der aliquote Anteil am Urlaubs- und  Weihnachtsgeld
•    die Abfertigung alt (je nach Dienstzeit)
•    eventuelle Gehaltssprünge während der Kündigungsfrist
•    Abgeltung des Urlaubsüberhanges sowie der Zeitguthaben
•    die Freistellung eines Arbeitstages pro Woche zur Arbeitssuche während der Kündigungszeit
 


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Lebensqualität darf kein Privileg der Reichen sein!

Dafür steht der GLB:

  • 35-Stunden Woche
    bei vollem Lohnausgleich
  • Recht auf Arbeit für alle
    Löhne und Gehälter von denen man leben kann
  • Privatisierungsstopp
    Betriebe in öffentlicher Hand sichern Arbeitsplätze
  • Genügend Lehrplätze für die Jugend
    Und 500 Euro Mindest-Lehrlingsentschädigung
  • Pensionsantrittsalter 55/60 für alle
    Frauen 55 Jahre, Männer 60 Jahre